Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt auszustellenden Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Stationen und anderen Teileinheiten der Krankenhäuser, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst.
Aufgaben / Dienstleistungen
Gesetzliche Grundlagen:
Betäubungsmittelgesetz und Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Schengener Abkommen.