AufgabeÜberwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt auszustellenden Bescheinigung  über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Stationen und anderen Teileinheiten der Krankenhäuser, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst.

Gesetzliche Grundlagen:

Betäubungsmittelgesetz und Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Schengener Abkommen.
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